Für die Wiesn 2015 sollen die Zulassungskriterien für die Wiesnbeschicker verändert werden.

Für die Wiesn 2015 sollen die Zulassungskriterien für die Wiesnbeschicker verändert werden. Hintergrund ist zum einen der kritisch beäugte Wechsel zahlreicher Schausteller in die Gastronomie sowie der Wunsch nach größerer Transparenz bei der Zulassung. Die Kriterien für Schausteller und Bierzelte sollen gemäß des neuen Vorschlags künftig getrennt werden. Das neue Bewertungssystem kommt allerdings nur bei den sogenannten „Sonstigen gastronomischen Großbetrieben“, also den Wirtszelten Fischer-Vroni, Käfer Wiesnschänke, Marstall, Schottenhamel und Weinzelt sowie den Mittelbetrieben und dem Familienplatzl zum Einsatz. Für die Zelte der Schützengilden und der Brauereien werden von deren Träger Wirte vorgeschlagen, die die Stadt in der Regel akzeptiert.

Die Wirte werden zukünftig in 13 Kategorien bewertet, in denen sie jeweils bis zu elf Punkten erhalten können. Jede Bewertungskategorie wird mit Faktor 2 oder 4 gewichtet:

1. Vertragserfüllung (Faktor 2)

Punkte gibt es für die Zahl der bisherigen Oktoberfestzulassungen, Beanstandungen und die Einhaltung der Betriebsvorschriften. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis erhalten Neubewerber nicht mehr von Haus aus fünf, sondern null Punkte. Bereits zugelassene Bewerber erhalten mindestens sechs Punkte.

2. Volksfesterfahrung (Faktor 2)

Bislang konnten in dieser Kategorie Punkte durch den alleinigen Besitz einer Reisegewerbekarte gesammelt werden. Zukünftig müssen tatsächliche Volksfestbeschickungen nachgewiesen werden.

3. Sachkenntnis (Faktor 2)

Der Fokus soll zukünftig stärker auf die Ausbildung des Bewerbers gerichtet werden. Eine abgeschlossene Gastronomie- oder Hotellerieausbildung gibt fünf Punkte, für je fünf Jahre selbstständiger Tätigkeit in der Gastronomie gibt es einen weiteren Punkt, außerdem können über Schulungen und Weiterbildungen weiter Punkte gesammelt werden.

4. Durchführung (Faktor 2)

Die Bewertung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung, v.a. in Bezug auf einen bestehenden Oktoberfestbetrieb wird zukünftig folgendermaßen bewertet:

  • Neubewerber erhalten keine Punkte
  • Bewerber, die bereits in der selben Geschäftssparte zugelassen waren, erhalten fünf Punkte
  • Der Wechsel von einem Mittelbetrieb oder vom Familienplatzl in einen Großbetrieb wird zusätzlich mit zwei Punkten bewertet
  • Barrierefreiheit, Familienfreundlichkeit, unverstärkte traditionelle Musik und sonstige spezielle Maßnahmen ergeben Zusatzpunkte

5. Stammbeschicker (Faktor 2)

In den neuen Bewertungskriterien ist ein Punkt je fünf Zulassungen in derselben Geschäftssparte vorgesehen.

6. Ausstattung (Faktor 4)

Optik und Ausstattung des Betriebs werden subjektiv bewertet.

7. Technischer Standard (Faktor 4)

Wie bisher werden z.B. das Alter des Geschäftes, die Bauweise, Küchenausstattung, Bierringleitungen und dergleichen bewertet.

8. Anziehungskraft (Faktor 4)

Unverändert wird die Attraktivität für das Publikum bewertet.

9. Tradition (Faktor 4)

Neu ist, dass für jeweils zehn Jahre Wiesnzulassung in derselben Geschäftsform jeweils ein Punkt vergeben wird.

10. Ortsansässigkeit (Faktor 2)

Wie bisher gibt es einen Punkt für jedes Jahr vergeben, in dem der Bewerber Hauptwohn- oder Firmensitz in München hat.

11. Eigentum (Faktor 2)

Da die Großbetriebe in der Regel Eigentum der Zeltbaufirmen sind und von den Beschickern lediglich gemietet werden, entfällt dieses Kriterium hier zukünftig. Erhalten bleibt es allerdings bei Mittelbetrieben und beim Familienplatzl. Wichtig ist der Nachweis der Finanzierung eines Betriebs.

12. Ökologie (Faktor 2)

Wie bisher wird die ökologische Führung eines Betriebs bewertet. Hierzu gehört auch die Verwendung ökologischer Lebensmittel.

Nicht mehr bewertet wird zukünftig das Kriterium Platzbedarf, da die Stadt derzeit keinen Spielraum für räumliche Veränderungen auf dem Festplatz sieht und sich Neubewerber somit an den Vorgaben des bestehenden Betriebs zu orientieren haben.