Die Reservierungs-Sonderregelung, die zum Münchner-Kontingent führt, wird von manchen Wirten in einer Art umgesetzt, die nicht ihrem Zweck dienen kann.
Der Bayerische Rundfunk veröffentlichte in der vergangenen Woche einen Bericht, in dem der Europarechtler Prof. Dr. Hans-Georg Kamann die Rechtmäßigkeit des neuen, Münchnern vorbehaltenen Reservierungskontingent in den großen Wiesnzelten anzweifelte. Offenbar inspiriert durch das Münchnenkontingent, das Traditionszelt-Wirt Toni Winklhofer im vergangenen Jahr erfolgreich ausprobierte, entschied der Münchner Stadtrat heuer, den Wiesnwirten der großen Zelte 15% mehr Reservierungen an den Samstag- und Sonntagnachmittagen zu ermöglichen, wenn sie diese Tische ohne Mindestverzehr nur an Münchner abgeben. Abgesehen von dieser Regelung dürfen die Wirte an den Wochenenden am Abend 65% der Plätze reservieren, vor 15 Uhr lediglich 50%. Durch die Münchner-Regelung würde die Zahl der reservierbaren Plätze also ganztags gleich.
Im Gegensatz zum Sonderkontingent im Traditionszelt, das von jedem abgerufen werden kann, der persönlich im Ratskeller erscheint – egal, wo der Interessent seinen Wohnsitz hat, hat sich der Stadtrat in seiner Regelung für einen signifikanten Unterschied entschieden: Die Reservierenden müssen sich ausweisen und somit beweisen, dass sie ihren Wohnsitz auch wirklich in München haben. Nun haben jedoch zwei Wiesnwirte ihre Stammhäuser außerhalb Münchens: Hackerzeltwirt Toni Roider residiert in Straßlach, die Familie Heide von der Bräurosl in Planegg. Deren Nachbarn sind also nicht in der Lage von der Sonderregelung zu profitieren, da sie ihren Wohnsitz nicht in München haben. Und genau diese Unterscheidung nach dem Wohnort könnte eine rechtswidrige Diskriminierung darstellen, was derzeit geprüft wird.
„Das EU-Recht ist mir in diesem Fall ziemlich egal. Ich finde das einen Blödsinn. Dass ich nur für Münchner einen Tisch reservieren darf, am Samstag und am Sonntag, zwischen 12 und 15 Uhr. Das hat mit dem Oktoberfest nichts zu tun. Das ist ein Kaffeekränzchen“, äußerte sich Löwenbräuwirt gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Noch vor einigen Wochen wurde uns auf Nachfrage auch beschieden, dass dort gar kein Sonderkontingent geplant sei – die Reservierungszeit schien den Wirten schlicht zu kurz und deshalb unattraktiv. Auch sonst scheint die Begeisterung der Wirte für die Regelung verhalten. Erst im Rahmen der Wirtekrugvorstellung Ende Juli einigten sich diese darauf, allesamt Münchner-Reservierungen zu ermöglichen. Doch öffentlich kundgetan haben dies nur die wenigsten. Auf den Internet- oder Facebookseiten findet sich in der Regel keine Spur einer Ankündigung. Anfragen via E-Mail oder Telefon wurden meist nicht beantwortet. Dass bei manchen Zelten ohne öffentliche Ausschreibung dennoch schnell alle Tische vergeben waren, erzeugt einen faden Beigeschmack. Im Sinne des Stadtrats ist eine Reservierungsvergabe unter der Hand mit Sicherheit nicht.
Wenn es um die Begründung der Ausweitung der Reservierungskontingente geht, sind die Wirte normalerweise recht phantasiereich. Man könne dadurch das Aggressionspotential verringern, Rauschtrinken reduzieren, und, und, und. Außerdem wurde laut dem auf Anfrage der Stadt 2013 von den Wirten gemeinsam erarbeiteten „Erfahrungsbericht über die Änderungen bei den Reservierungen“ beobachtet, „dass die Tische in den reservierungsfreien Zonen dann teilweise von den Gästen selbst weitervermittelt wurden, ob entgeltlich oder im Bekanntenkreis, mag dahingestellt bleiben.“ Ein solches Verhalten wurde von uns bisher noch nie beobachtet. Sehr wohl aber das hundertfache Verscherbeln von Reservierungen via Ebay, Agenturen und spezialisierten Kartenhändlern, wogegen die meisten Wirte nicht vorgehen. „‘[U]nseren Münchnern‘ mehr Chancen auf einen Platz einräumen zu können“, wurde damals von der Stadt gefordert. Diese Möglichkeit haben die Wirte heuer erhalten. Doch das Interesse an Reservierung lässt sich offenbar eben doch auf einen Grund reduzieren: Der im Voraus zu erstehende Mindestverzehr von zwei Maß Bier und einem Hendl pro Person, den der Stadtrat bei der neuen Reglung nicht vorsieht.
So schaut es aktuell danach aus, als könne die Münchner-Regelung am Desinteresse der Wirte bereits nach einem Jahr scheitern. Wir halten das Sonderkontingent zumindest für eine optimierungsbedürftige Bürokratenregelung. Einen Vorschlag für eine besucherfreundlichere Ausgestaltung des Münchnerkontingentes haben wir uns inzwischen auch ausgedacht.