Die Landeshauptstadt regelt die Wiesnreservierungen neu.
Der Münchner Stadtrat hat die Reservierungsregeln für die Wiesn angepasst und Menüs aus den Reservierungsformularen verbannt. Zwar war ein Menüzwang bereits seit 2015 verboten, doch hielt dies eine wachsende Zahl an Wirten nicht davon ab, Menübestellungen bereits mit der Reservierungsanfrage abzufragen und letztendlich auch zu bevorzugen. Manch einer genierte sich nicht, auch öffentlich kundzutun, dass man Menübestellungen bevorzugt behandeln würde oder dass man eine Anfrage ohne Menü „möglicherweise nicht final bestätigen“ könne, andere bestätigten zwar ebenfalls zuerst Anfragen Menü, beteuerten aber öffentlich das Gegenteil.
Dass dies nicht dem entspricht, was sich gemeinhin vom schönsten Volksfest der Welt erwartet, und vierstellige Reservierungspreise, wie aus einer München-Satire, dem Ansehen des Fests schaden, sieht nun offenbar auch die Landeshauptstadt so. Der Beschlussvorschlag, dem der Stadtrat aller Voraussicht nach heute zustimmen wird, verbietet die Abfrage von Menübestellungen vor der Reservierungsbestätigung. Der Wortlaut des Antrags des Wirtschaftsreferats liest sich gar wie ein Sündenregister der Wiesnwirte der letzten Jahre:
„Bevor eine Reservierung, maximal zum Mindestverzehr, nicht rechtsverbindlich bestätigt ist, dürfen keine Menüs, Entscheidungen inwieweit der Verzehrgutschein für Getränke oder Speisen verwendet werden soll, oder die Abnahme zusätzlicher Leistungen abgefragt werden. Ziel ist, dass die Entscheidung über die Reservierungsvergabe nicht von der Auswahl eines Menüs abhängen kann. Auch ein nachträglicher Menüzwang darf nicht erfolgen. Sämtliche mögliche Umgehungstatbestände oder solche, die den Eindruck hiernach erwecken, sind damit untersagt.“
Weiterhin werden erstmals Reservierungsgebühren geregelt, die in den letzten Jahren leider Usus geworden sind. Maximal 1,50 € dürfen die Wirte pro Platz noch ohne weitere Gegenleistung für die Reservierung berechnen. Weiter heißt es, „Weitere Kosten, gleich welcher Art, dürfen nicht in Ansatz gebracht werden.“ Es wäre wünschenswert, wenn diese Regelung auf die inzwischen bei vielen Wirten verpflichtenden Versandgebühren abzielen würden. Viele Reservierungsbüros haben die Bearbeitung der Unterlagen nämlich inzwischen ausgelagert und lassen sich die Kosten hierfür von ihren Gästen als „Versandkosten“ in oft unverständlicher Höhe erstatten. Die persönliche Abholung der Unterlagen wird in diesen Fällen nicht mehr angeboten.
Erstaunlich ist auch die verpflichtende Einrichtung eines Internetportals, das einen Reservierungstausch und -Handel ermöglicht. Dass dieses bereits heuer umgesetzt werden soll, wirkt zeitlich unrealistisch. Vermutlich hat der Verein der Wiesnwirte für diesen Fall jedoch bereits vorgesorgt. So liest sich zumindest die Formulierung des Antrags.
Die erfreulichen Neuerungen kommen jedoch auch mit einem Wermutstropfen. In den Boxen dürfen fünf Euro mehr Mindestverzehr verlangt werden (2 Maß Bier, ein halbes Hendl und 15 €). Die kleinen Zelte haben ab heuer das Recht nach 14 Uhr und am Wochenende ganztägig 75 € Mindestverzehr zu erheben. Auch die nicht einleuchtende Sonderbehandlung von Käfers Wiesnschänke und dem Weinzelt wird fortgeschrieben. Beide dürfen nach 14 Uhr und am Wochenende statt 80 € ganze 95 € Mindestverzehr erwarten.
Nun ist zu hoffen, dass die ab 16. Juni geltenden Regeln tatsächlich eine Wende bringen. In der Vergangenheit wurden die städtischen Vorschriften allzu oft von einigen Wirten ignoriert.