Der Schlussbericht zum Oktoberfest 2015 enthält eine Empfehlung, das Festgelände im Falle einer Überfüllung vollständig abzuriegeln.

Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft gibt ins seiner Sitzung am Dienstag den Schlussbericht des Oktoberfestes 2015 bekannt. Wir haben uns die interessantesten Aspekte einmal angeschaut.

Polizei will Festgelände bei Überfüllung abriegeln

Zum ersten Mal wurden 2015 am letzten Samstag die Haupteingänge gesperrt und die Besucher auf andere Eingänge umgeleitet, damit insbesondere die Wirtsbudenstraße wieder begehbar wird. Dies wäre eigentlich Aufgabe des Geländeordnungsdienstes gewesen, der laut Polizei an deren Umsetzung jedoch scheiterte. Unter Mithilfe der Polizei zeigte die Maßnahme schließlich Erfolg. Auch deshalb fordert diese dazu auf, sich in Zukunft mehr Gedanken über die Handhabe einer Überfüllung des Festgeländes zu machen. Es könnte in Zukunft also vermehrt zu Situationen wie auf der Oidn Wiesn kommen, wo im Überfüllungsfall der Zugang zum Gelände komplett gesperrt wird. Dadurch, dass die Theresienwiese seit zwei Jahren während des Aufbaus komplett umzäunt wird und die dafür verwendeten Bauzäune auch während des Festes nicht entfernt werden, wäre eine solche Komplettsperrung inzwischen auch durchführbar.

Unseres Erachtens könnte sich eine andere Maßnahme schneller auf der Wirtsbudenstraße bemerkbar machen: Ein großes Problem an den Samstagen sind dort nämlich die Menschentrauben, die sich vor den Haupteingängen der Biergärten bilden. Ähnlich des Einlasses zur Zeltöffnung an diesen Tagen, könnte der Einlass in den Biergärten an Samstagen ausschließlich über die Seiteneingänge der Gärten erfolgen. Eine deutlich gekennzeichnete Umleitung an den Haupteingängen sowie Personal, das dort Wartende Besucher informiert und weiterschickt, könnte dieses Problem lösen und damit den Besucherfluss auf der Straße spürbar erhöhen.

Festkapellen uneins, was unter traditionelle Blasmusik zu verstehen ist

Seit Jahren ist die maximale Lautstärke der Musikanlagen in den Festzelten beschränkt. Um einen Anreiz zu schaffen, die Musik in den Zelten traditioneller zu gestalten, dürfen Kapellen, die sich dazu verpflichten, vor 18 Uhr ausschließlich traditionelle Blasmusik darzubieten, ihre Anlagen ganztägig so laut wie am Abend einstellen. 2014 machte ausgerechnet das Schützenzelt davon Gebrauch. „Da die Kapelle im Schützenfestzelt erhebliche Probleme hatte, traditionelle Blasmusik zu spielen, wurde nach einem Gespräch mit dem Festwirt, die Verstärkeranlage wieder auf 85 dB(A) eingestellt.“ Folglich durfte das Zelt 2015 auch nicht mehr von der Regelung profitieren. Die im vergangenen Jahr die Regel nutzenden Zelte Hofbräu-Festzelt, Armbrustschützen-Festzelt, Löwenbräu-Festzelt und Ochsenbraterei hielten sich laut Bericht großteils daran, doch die Definition traditioneller Blasmusik ist laut Bericht offenbar unklar. Das erklärt wohl so manch ein zweifelhaftes Gedudel…

TÜV unzufrieden mit einigen Schaustellern

Unzufrieden mit einigen Fahrgeschäften war der TÜV Süd, der diese vor Wiesnbeginn abnimmt. Unter dem Jahr werden die Betriebe auf den bespielten Festplätzen lediglich von der Bauaufsicht auf den korrekten Aufbau geprüft. Dass der TÜV auf der Wiesn – gegen Saisonende – „an mehreren Anlagen Mängel (Risse in tragenden Bauteilen, Mängel bei Sicherheitseinrichtungen) und Wartungsmängel festgestellt“ hat, gibt ihren Betreibern hoffentlich zu denken. Unter großem Zeitdruck konnten immerhin alle Mängel wenigstens bis 12 Uhr des Eröffnungstages abgestellt werden, doch könnte dieser Missstand dazu führen, dass die Schausteller inzwischen noch eher ihren Standplatz beziehen müssen, womit sie sich freilich ins eigene Fleisch schneiden.

Oide Wiesn wird dem Original gefährlich

Ein Aspekt der Oidn Wiesn, den wir in der Vergangenheit bereits kritisiert haben ist die Tatsache, dass gerade die Traditionsbetriebe auf der richtigen Wiesn unter der neuen Konkurrenz zu leiden haben. Zur nächsten Oidn Wiesn soll deshalb das Konzept angepasst werden, um Chancengleichheit herzustellen.

Systematischer Unterschank

617 Maßkrüge wurden 2015 auf ihre ordnungsgemäße Befüllung geprüft und ganze 163 davon beanstandet. Beanstandet wird eine Maß übrigens erst, wenn ihr Bierinhalt nach vier Minuten Wartezeit, also wenn sich der Schaum gesetzt hat, immer noch 15 Millimeter unter dem Eichstreich endet. Wenn mehr als ein Viertel der geprüften Maßen irregulär ist, darf wohl von einem systematischen Unterschank und nicht von Einzelfällen ausgegangen werden. Dieser Missstand deutlich mehr Abmahnungen als im Vorjahr, nämlich deren 35 im Vergleich zu den letztjährigen 18 zur Folge, doch wurde nur ein einziges Bußgeldverfahren eingeleitet.

Zelteinlass gegen Bezahlung

2015 wurde erstmals eine Regelung eingeführt, nach der der Einlass in bereits geschlossene Zelte gegen Bezahlung bestraft werden soll. Zwar gab es an der Umsetzbarkeit dieser Regel Zweifel, doch konnten immerhin sieben Bußgeldverfahren gegen Bewachungsmitarbeiter, die Gäste in bereits geschlossene Zelte eingelassen haben, eingeleitet werden.

Nicht familienfreundliche Fahrpreise

Ungewohnt deutliche Kritik übt das Referat für Arbeit und Wirtschaft an den nicht familienfreundlichen Preise einiger Großfahrgeschäfte wie dem Riesenrad (Erwachsene 8€, Kinder 4€), dem Olympialooping (9€, 7€), der Odyssee (7€, 6€) und der Neuheit Daemonium (7€, 5€). Hier will das Referat zusammen mit den Schaustellerverbänden in Zukunft für Abhilfe schaffen.

Gartenschirmlager statt Behindertenabort

Zu kuriosen Situationen führt das Bestreben der Stadt, die Bierzelte rollstuhlgerecht auszustatten. In der Bratwurst, wo man ein Behindertenabort offenbar für zu schwach ausgelastet hält, hat man selbiges effizienzbeflissen kurzerhand in ein Lager für Schirmständer und Gartenschirme umgestaltet. Derartiges wurde dort nicht zum ersten Mal beanstandet, doch ist die Motivation der Behörden, ihre Vorschriften auch durchzusetzen offenbar nicht allzu groß.

Münchner-Kontingent soll fortgeführt werden

Positiv beurteilt das Referat für Arbeit und Wirtschaft die Einführung des Reservierungskontingents für Münchner in den großen Festhallen. Letztes Jahr durften die Wirte erstmals an den Wochenenden vor 15 Uhr 15% des reservierungsfreien Bereichs für Münchner reservieren, die ohne Leistung eines Mindestverzehrs persönlich und unter Ausweiskontrolle ihre Reservierungen abzuholen hatten. Wir sehen diese Regelung prinzipiell ebenfalls positiv, hätten gleichzeitig aber auch einschneidende Verbesserungsvorschläge.