Erneut wirft die Reservierungspraxis des Schützenzelts Fragen auf.
Häufig wird über die Kommerzialisierung der Wiesn geschimpft. Freilich ist für ihre Beschicker die Oktoberfestpräsenz in der Regel kein Selbstzweck, sondern eine wirtschaftliche Unternehmung. Der Anteil an Idealismus des Unterfangens schrumpft in der Regel mit dessen Wirtschaftlichkeit.
Dennoch sind Auswärtige, insbesondere aus dem angelsächsischen Raum, oft überrascht, wie wenig marktorientiert die Wiesn tatsächlich ist. Wenn ein Veranstalter außerhalb Münchens ein „Oktoberfest“ bewirbt, dann erwartet er in der Regel nämlich den Erwerb einer Eintrittskarte von seinen Besuchern – egal, ob die Veranstaltung mit dem irreführenden Namen in Ontario oder Nordrhein-Westfalen stattfindet.
Wenn dies der Markt also sogar in Köln hergibt, wollen wir uns gar nicht ausmalen, was Wiesnwirte ihrer Kundschaft abverlangen würden, um ihre Immobilienmehrung weiterzuführen. Was könnte man allein für einen Sitzplatz an einem Freitag- oder Samstagabend wohl verlangen? 50 €? 100 €? Die Wirte des Schützenfestzelts geben uns heuer eine klare Antwort:
Mindestens zwei Nächte im familieneigenen Hotel Drei Löwen à 420 € im Einzelzimmer, dazu pro Wiesnabend ein Aufpreis von 210 € und die Abnahme eines Verzehrgutscheins in Höhe von 60 € (Doppelzimmer 460 € ohne, 790 € mit Wiesnpaket). Zur Einordnung des Übernachtungspreises ist zu erwähnen, dass das Hotel in der Schillerstraße nicht zu Münchens wertvollsten Adressen gehört. Derzeit kostet die Übernachtung im Einzelzimmer 80–99 €. Selbst während der Wiesn wären dafür auf der Hotelseite etwas günstigere 310 € zu zahlen. Hier wird also im Oktoberfestpaket ein weiterer Hunderter Aufpreis hineingerechnet. Ein Blick auf die Facebookseite des Hotels zeigt, dass derartige Angebote offenbar schon seit mehreren Jahren existieren. Heuer fiel es uns allerdings erstmals direkt auf der Reservierungsseite des Zelts auf. Die Konditionen teilte Wirt und Hotelier Ludwig Reinbold via E-Mail mit. Dort schreibt er weiterhin: „BITTE VERSTEHEN SIE, DASS WIR DIE PLÄTZE IM SCHÜTZEN-FESTZELT, NUR IN VERBINDUNG MIT EINER RESERVIERUNG IM HOTEL DREI LÖWEN ABGEBEN.“

Nun ist das nicht nur aus Sicht eines Wiesndamischen ärgerlich, der nicht akzeptieren will, dass eigentlich kostenlose Plätze für dreistellige Beträge verscherbelt werden, sondern auch beim Veranstalter des Oktoberfestes, der Landeshauptstadt München, darf ruhig die eine oder andere Stirn in Runzeln gelegt werden. Weil regelmäßig Wirte bei ihrer Auslegung von Gastfreundschaft eigenartige Maßstäbe anlegen, reguliert die Stadt für Volksfestverhältnisse nämlich ungewohnt viel. Um den Charakter des Volksfestes sowie sein Öffentlichkeitsbild zu schützen, durchaus aber auch aus Gründen des Verbraucherschutzes.
Eine dieser Maßnahmen war die Festlegung einer maximalen Reservierungsgebühr von 1,50 € pro Sitzplatz, die notwendig wurde, nachdem einige Wirte anfingen, die bis dahin kostenlosen Reservierungen zu bepreisen. Auch eine Höchstgrenze für einen Mindestverzehr sowie ein Menüzwangverbot wurden kurz darauf notwendig, weil einige Wirte – in der Regel sind es immer die gleichen – wieder über die Strenge schlugen. „Weitere Kosten, gleich welcher Art, dürfen nicht in Ansatz gebracht werden. Sämtliche mögliche Umgehungstatbestände oder solche, die den Eindruck hiernach erwecken, sind damit untersagt“, heißt es deshalb seit 2023 in den Betriebsvorschriften für das Oktoberfest.
Unter Wert verkaufen möchten die Schützenzeltwirte Eduard Reinbold und seine Söhne Mathias und Ludwig (nach kurzer Buße schon seit 2024 wieder mit dabei) die Filetstücke des Familienimperiums aber nur höchst ungern. Bereits 2022 haben wir darüber berichtet, dass ihr Reservierungsbüro den Eindruck erweckte, Bestellungen mit Menü zu bevorzugen, und dass Stammkunden die Abnahme von Gutscheinen für das Stammhaus Zum Fransikaner aufgedrückt wurde. Letzteres passierte pikanterweise zusätzlich auf getrennten Rechnungen, sodass dieser zusätzliche Mindestverzehr auch an der städtischen Umsatzpacht vorbeilief – genauso wie jetzt die Sondergebühren im Rahmen des Oktoberfestpaketes.
Am 4. Februar haben wir bei der Oktoberfest-Pressestelle nachgefragt, ob dem RAW das Reinboldsche Oktoberfestpaket bekannt ist, ob es nach Referatsansicht gegen die Betriebsvorschriften verstößt und falls ja, wieso es nicht schon in den Vorjahren unterbunden wurde. Auffälligerweise verschwand die Werbung auf der Seite des Schützenzelts nur wenige Stunden später, doch auf eine Antwort der Pressestelle warten wir bis heute. Das Oktoberfest-Paket wird indes weiter via E-Mail angeboten, auch für Daten, die auf der Seite des Hotels nicht buchbar sind. Ein Leser, der uns in Kopie auf eine Beschwerde beim KVR über das Hotelarrangement und den Druck, Menüs und Getränkepakete mit der Reservierung kaufen zu müssen, setzte, wartet ebenfalls noch auf eine fachliche Antwort.
Grundsätzlich wundern wir uns immer wieder, wieso die Stadt unbeirrt an den gleichen Wirten festhält, selbst wenn diese immer wieder offenlegen, wie wenig sie sich um die Interessen der Stadt, die Pflege des Charakters der Wiesn und letztendlich auch um eine anständige Behandlung ihrer eigenen Gäste scheren. Es gäbe doch noch viele andere Münchner Wirte, die imstande und interessiert wären, ein Wiesnzelt zu führen. Jeder Fall der Art, die wir hier beschreiben, wirft Fragen zum Innenverhältnis zwischen etablierten Wirten und den Entscheidern im RAW auf. Aufgabe des Oktoberfestveranstalters sollte es sein, sicherzustellen, dass seine Pächter die notwendige Qualität zu einem angemessenen Tarif sicherstellen. Die Protegierung einzelner Wirte dient diesem Zweck nicht.

Ins Gebet nehmen wollen wir in diesem speziellen Fall auch den Bayerischen Sportschützenbund (BSSB). Dieser verfügt nämlich selber über das Schützenfestzelt und kann sich seine Wirte aussuchen – die Stadt muss diese lediglich bestätigen. Sollte es so sein, dass dem BSSB die Einhaltung der städtischen Vorgaben durch seine Pächter recht wurst ist und er sich auch nicht der Verantwortung gegenüber dem Gesamtkunstwerk Oktoberfest bewusst ist, die sich daraus ergibt, dass er über ein großes Zelt verfügt, müsste man ebendies möglicherweise schön langsam infrage stellen.
Zur Durchführung seines traditionellen Oktoberfestlandesschießens ist schließlich kein Anbau mit über 5000 Sitzplätzen notwendig. Die Stadt könnte den Schützen stattdessen die Schießstätte zur Verfügung stellen und den Gastronomieteil des Zeltes selbst verpachten, um direkter auf Wirte und deren Auswahl einwirken zu können. Wenn sie das denn überhaupt wollte. Derzeit genehmigt sie es den Reinbolds sogar, auf reservierungsfreie Plätze zu verzichten, weil die Schützen so unpraktisch viele Plätze beanspruchen. Ganz so, als wären diese nicht Hausherren und Lebensgrundlage, sondern eine Bürde für die Wirte. Verkehrte Welt im Schützenzelt.
