Die Regeln des Münchner-Kontingents reichen nicht aus, um ihrem Zweck zu dienen. Wir hätten ein paar Vorschläge, wie man es besser machen könnte.
Wie bereits berichtet, wird die neue Sonderregelung für Wiesnreservierungen für Münchner, die es den Wirten der großen Zelte erlaubt, 15% ihrer eigentlich reservierungsfreien Plätze an den Wochenenden vor 15 Uhr an Münchner zu vergeben, aufgrund von Diskriminierungsvorwürfen rechtlich geprüft. Die Wirte dürfen dabei keinen Mindestverzehr erheben, worin deren überschaubares Interesse daran begründet liegen könnte. Die Reservierungsinteressenten müssen sich ausweisen, was dazu führt, dass ein Planegger, der neben der Heide-Volm (Bräurosl) wohnt, nicht in der Lage ist, dort zu reservieren. Die Bürokratenregelung hat somit für Verdruss gesorgt. Dennoch glauben wir nicht, dass eine solche Regelung bereits nach diesem Jahr schon für gescheitert erklärt werden sollten.
Unseres Erachtens kann eine Münchnerregelung zwei Vorteile mit sich bringen: Die Menge der Menschen, die im Verlauf mehrerer Jahre Zugang zu einer Reservierung haben, zu erhöhen und dem professionellen Handel mit Reservierungen nicht noch mehr Reservierungen zuzuführen. Letzteres wird auch in der aktuellen Umsetzung bereits erreicht, wenn die Reservierungen persönlich bei den Wirten erfolgen müssen und nur ein Tisch pro Person reservierbar ist. An ersterem jedoch scheitert die aktuelle Regelung. Wenn in einem Zelt, das das Sonderkontingent nicht öffentlich ausschreibt mit einem Schlag alle Tische vergeben sind, können kaum Neukunden zum Zuge gekommen sein.
Möglicherweise wurden hier, wie beim gewöhnlichen Reservierungskontingent ebenfalls üblich, nur Stammgäste bedient. Stammgäste sind ohne Zweifel wichtig für den Charakter eines Zeltes – sowohl in den reservierten, als auch den unreservierten Bereichen. Die Münchner-Regelung wäre aber eine Möglichkeit, einen Teil der reservierten Plätze von der Vergabe an Stammgäste auszunehmen und beispielsweise unter den Bewerbern auszulosen. Zumindest über mehrere Jahre gerechnet, wären dann mehr Gäste zu einer Reservierung gekommen als ohne diese Regelung.
In jedem Fall beseitigt gehört die Ausweispflicht. Wenn schon nicht wegen des Verstoßes gegen EU-Recht, dann doch wenigstens aus Vernunft. Das Oktoberfest war von Anfang als bayerisches Nationalfest konzipiert – nicht als Privatfeier, die großkopferte Wirte für großkopferte Münchner ausrichten. Auch unter Missachtung des historischen Kontexts wirkt es schlicht nicht plausibel, wieso ein Waldperlacher einen Tisch reservieren darf, ein Neubiberger jedoch nicht. (Ein Schelm, wer nun dazudenkt, in der Stadt wohnten schließlich beide nicht.) Toni Winklhofer, seines Zeichens Wirt des Tradionszeltes auf der Oidn Wiesn hält seit letztem Jahr einen Teil seiner reservierbaren Plätze zurück und lässt diesen nicht regulär via Internet reservieren. Um an einen solchen Tisch zu gelangen, muss der Interessent persönlich in seinem Stammhaus, dem Ratskeller erscheinen und kann dort reservieren. Woher dieser Mensch stammt, ob aus der Altstadt, Oberhaching oder Mailand ist jedoch nicht relevant. So muss auch niemand Angst vor der EU haben.